Rußfilterkat zum Nachrüsten
Am 21. Dezember 2005 hat der Bundesrat die für die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern notwendigen technischen Rahmenbedingungen verabschiedet.Was bedeutet das? – Nur Fahrzeuge, die mit solchen Partikelfiltern nachgerüstet
werden, die diesen anspruchsvollen technischen Vorgaben entsprechen, erhalten
auch eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) des Kraftfahrtbundesamtes.
Gemäß dieser ABE sollen diese nachgerüsteten Fahrzeuge demnächst steuerlich gefördert werden. Außerdem sollen diese nachgerüsteten Fahrzeuge durch die geplante Kennzeichnungsverordnung eine entsprechende Plakette erhalten, die sie als besonders schadstoffarm ausweist. So können diese Fahrzeuge bei Fahrverboten ausgenommen werden.
In der Anlage XXVI zur StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) werden die Partikelminderungsstufen (PMStufen) für besonders partikelreduzierte Fahrzeuge erläutert. Die PM-Stufen liefern die Grundlage dafür, dass nachgerüstete Dieselfahrzeuge entsprechend ihres Partikelausstoßes eingeordnet und gekennzeichnet werden können. Eine PM-Stufe wird zugewiesen, wenn eine mindestens 30-prozentige Reduktion der Partikelemission sowie zusätzlich die Einhaltung des jeweils nächst höheren Euro-Norm-Partikelgrenzwertes durch das Nachrüstsystem erreicht wird. Für die Nachrüstung sind die PM-Stufen 1-3 relevant. Die PM-Stufen bilden die Grundlage für die geplante steuerliche Förderung und die Kennzeichnungsverordnung. Sie wird zusätzlich in die Fahrzeugpapiere eingetragen.

Entscheidend sind die letzten 2 Ziffern der Schlüsselnummern "zu 1" (alter Fahrzeugschein) bzw. "zu 14.1" (neuer Fahrzeugschein)

Kaltlaufregler zum Nachrüsten
Allein mit dem Original-Kaltlaufregler, von der BILD liebevoll als „Zauberdüse“ tituliert, können rund 300 Fahrzeugtypen – Benzinfahrzeuge mit Euro-1-Abgasnorm – auf Euro 2 oder D3 umgerüstet werden, rein mechanisch, ohne in die Elektronik des Fahrzeugs einzugreifen. So lassen sich bis zu 55% Kfz-Steuer sparen.
Vorteile im Überblick:
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